Die NIS2-Richtlinie kommt näher

Liebe Kunden,

seit langem legen wir unseren Fokus auf das Thema IT-Sicherheit und bieten hierzu ganzheitliche Lösungen an.
Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich stetig weiter, und wir erweitern kontinuierlich unsere Produktpalette, um Ihnen den bestmöglichen Schutz zu bieten.

Mit der neuen NIS2-Richtlinie hat die Bundesregierung die Aufgabe übernommen, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre IT-Sicherheit zu verstärken.
Die Richtlinie wird voraussichtlich in Q1 2025 in Kraft treten. Wir wissen, dass es mühsam sein kann, sich erneut mit neuen Regelungen auseinanderzusetzen.
Schließlich möchten Sie als Kunde einfach arbeiten, ohne sich Gedanken über potenzielle Sicherheitsrisiken machen zu müssen.
Doch keine Sorge – mit uns haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei der Umsetzung unterstützt.
Um frühzeitig vorbereitet zu sein, bitten wir Sie, zu prüfen, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen sein könnte.
Zur ersten Einschätzung, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist, können Sie den folgenden Link des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzen:

https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/

Da wir selbst keine rechtliche Einschätzung abgeben dürfen, empfehlen wir Ihnen, bei Unsicherheiten einen Anwalt zu konsultieren.

Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist oder nicht, ist IT-Sicherheit ein Muss für alle Unternehmen.

Sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam überprüfen können, welche Verbesserungen in Ihrem Unternehmen noch getroffen werden können, um Ihre IT-Sicherheit weiter zu optimieren.

Wir sorgen gerne dafür, dass Ihr Unternehmen die höchsten IT-Sicherheitsstandards erfüllt, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihr Geschäft.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von LOG-IN